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Wortmarke Lubamin von Drossapharm AG - Markeneintrag Nr. 850066


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.06.2026



Details zur Marke Lubamin

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08129/2026

Wortmarke

Lubamin

Eintrag ins Markenregister

10.06.2026

Hinterlegungs­datum

12.05.2026

Eintragsänderung

10.06.2026

Ablauf Schutzfrist

12.05.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Drossapharm AG
Postfach 2660
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

5: Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Nahrungsmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babynahrungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Heftpflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnmedizinische Zwecke; Desinfektionsmittel; Ungeziefervertilgungsmittel; Fungizide, Herbizide.;



Zusammenfassung zum Markeneintrag Lubamin

Markeneintragung: Die Markennummer 850066 gehört zu der Wortmarke «Lubamin» von Drossapharm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850066 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850066 gehört dem Inhaber Drossapharm AG Postfach 2660, 4002 Basel CH. Der Inhaber Drossapharm AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Lubamin mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Lubamin, eingetragen durch Drossapharm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.