Home  »  Meldung vom 11.06.2026  »  Marke AOVALA von Engenius GmbH

Wortmarke AOVALA von Engenius GmbH - Markeneintrag Nr. 850058


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.06.2026



Details zur Marke AOVALA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09628/2026

Wortmarke

AOVALA

Eintrag ins Markenregister

10.06.2026

Hinterlegungs­datum

06.06.2026

Eintragsänderung

10.06.2026

Ablauf Schutzfrist

06.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 42

Inhaber

Engenius GmbH
Winkelriedstrasse 4
5430 Wettingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

9: Computersoftware; Anwendungssoftware; herunterladbare Software.; 35: Unternehmensberatung; Geschäftsführung; Datenverarbeitung für Dritte; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken.; 42: Entwurf und Entwicklung von Computersoftware; Programmierung, Wartung und Aktualisierung von Software; technische Projektplanung; Qualitätsprüfung.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag AOVALA

Markeneintragung: Die Markennummer 850058 gehört zu der Wortmarke «AOVALA» von Engenius GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 850058 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 850058 gehört dem Inhaber Engenius GmbH Winkelriedstrasse 4, 5430 Wettingen CH. Der Inhaber Engenius GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke AOVALA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke AOVALA, eingetragen durch Engenius GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.