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Wortmarke KuboChem Fiber-X von Kubo Tech AG - Markeneintrag ... 849615


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.06.2026



Details zur Marke KuboChem Fiber-X

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

08667/2026

Wortmarke

KuboChem Fiber-X

Eintrag ins Markenregister

03.06.2026

Hinterlegungs­datum

20.05.2026

Eintragsänderung

03.06.2026

Ablauf Schutzfrist

20.05.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

17

Inhaber

Kubo Tech AG
Im Langhag 5
8307 Effretikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

17: Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und deren Ersatzstoffe, in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Waren aus Kunststoffen oder Harzen in extrudierter Form zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; flexible Rohre, Leitungen und Schläuche (nicht aus Metall).;



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag KuboChem Fiber-X

Markeneintragung: Die Markennummer 849615 gehört zu der Wortmarke «KuboChem Fiber-X» von Kubo Tech AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 849615 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Juni 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 849615 gehört dem Inhaber Kubo Tech AG Im Langhag 5, 8307 Effretikon CH. Der Inhaber Kubo Tech AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KuboChem Fiber-X mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KuboChem Fiber-X, eingetragen durch Kubo Tech AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.