Home  »  Meldung vom 29.05.2026  »  Marke FassZination Balsamessig ((fig.)) von Vom Fass Holding AG

FassZination Balsamessig ((fig.)) (849312)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Ausserrhoden  AR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 849312

Details zur Marke FassZination Balsamessig ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06060/2026

Bildmarke

FassZination Balsamessig ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.05.2026

Hinterlegungs­datum

07.04.2026

Ablauf Schutzfrist

07.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30

Inhaber

Vom Fass Holding AG
Dorf 77
9428 Walzenhausen CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag FassZination Balsamessig ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 849312 gehört zu der Bildmarke «FassZination Balsamessig ((fig.))» von Vom Fass Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 849312 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. November 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 849312 gehört dem Inhaber Vom Fass Holding AG Dorf 77, 9428 Walzenhausen CH. Vom Fass Holding AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke FassZination Balsamessig ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FassZination Balsamessig ((fig.)), eingetragen durch Vom Fass Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.