Home  »  Meldung vom 29.05.2026  »  Marke Vireo human empowerment ((fig.)) von Entlastungsdienst Kanton Bern

Vireo human empowerment ((fig.)) (849304)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 849304

Details zur Marke Vireo human empowerment ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06144/2026

Bildmarke

Vireo human empowerment ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.05.2026

Hinterlegungs­datum

08.04.2026

Ablauf Schutzfrist

08.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 41, 42

Inhaber

Entlastungsdienst Kanton Bern
Schwarztorstrasse 32
3007 Bern CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Vireo human empowerment ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 849304 gehört zu der Bildmarke «Vireo human empowerment ((fig.))» von Entlastungsdienst Kanton Bern. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 849304 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. November 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 849304 gehört dem Inhaber Entlastungsdienst Kanton Bern Schwarztorstrasse 32, 3007 Bern CH. Entlastungsdienst Kanton Bern wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke Vireo human empowerment ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Vireo human empowerment ((fig.)), eingetragen durch Entlastungsdienst Kanton Bern, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.