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Bildmarke BOARDERSTOLZ ((fig.)) von FAB's FACTORY GmbH - ... 849294


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.05.2026

Bildmarke 849294

Details zur Marke BOARDERSTOLZ ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

07194/2026

Bildmarke

BOARDERSTOLZ ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.05.2026

Hinterlegungs­datum

26.04.2026

Eintragsänderung

28.05.2026

Ablauf Schutzfrist

26.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 28, 41

Inhaber

FAB's FACTORY GmbH
Wittwilerstrasse 2
5040 Schöftland CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.; 28: Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.; 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag BOARDERSTOLZ ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 849294 gehört zu der Bildmarke «BOARDERSTOLZ ((fig.))» von FAB's FACTORY GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 849294 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Mai 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 849294 gehört dem Inhaber FAB's FACTORY GmbH Wittwilerstrasse 2, 5040 Schöftland CH. Der Inhaber FAB's FACTORY GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BOARDERSTOLZ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BOARDERSTOLZ ((fig.)), eingetragen durch FAB's FACTORY GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.