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Wortmarke ASPERA von ASPERA Group GmbH - Markeneintrag Nr. 849108


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Fribourg  FR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.05.2026



Details zur Marke ASPERA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06651/2026

Wortmarke

ASPERA

Eintrag ins Markenregister

26.05.2026

Hinterlegungs­datum

16.04.2026

Eintragsänderung

26.05.2026

Ablauf Schutzfrist

16.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Inhaber

ASPERA Group GmbH
Beniwil 24
1715 Alterswil CH

Raphael Ackermann
Bachmatte 46
1716 Plaffeien CH
 

Vertreter

Raphael Ackermann
Bachmatte 46
1716 Plaffeien CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

35: Unternehmensberatung; Vermittlung, Abschluss und Abwicklung von Verträgen über den An- und Verkauf von Waren und über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen; Dienstleistungen einer Werbeagentur, insbesondere Trendforschung, Marktforschung, Marketingberatung, Direkt Marketing, Eventmarketing.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ASPERA

Markeneintragung: Die Markennummer 849108 gehört zu der Wortmarke «ASPERA» von ASPERA Group GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 849108 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Mai 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 849108 gehört dem Inhaber ASPERA Group GmbH Beniwil 24, 1715 Alterswil CH. ASPERA Group GmbH wird vertreten durch Raphael Ackermann Bachmatte 46, 1716 Plaffeien CH.


Marke ASPERA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ASPERA, eingetragen durch ASPERA Group GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.