Details zur Marke Spice Village INDIAN FOOD ((fig.))
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch
Gesuch Nr.
01989/2026
Bildmarke
Spice Village INDIAN FOOD ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
20.05.2026
Hinterlegungsdatum
03.02.2026
Eintragsänderung
20.05.2026
Ablauf Schutzfrist
03.02.2036
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
29, 32
Inhaber
c/o Spice Village Saeed, Wilstrasse 100
8600 Dübendorf CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
29: Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte für Speisezwecke; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst, Gemüse und Meeresalgen; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte; Speiseöle und -fette.; 32: Biere; alkoholfreie Getränke; kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.;
Zusammenfassung zum Markeneintrag Spice Village INDIAN FOOD ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 848931 gehört zu der Bildmarke «Spice Village INDIAN FOOD ((fig.))» von Salman Mahmood. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 848931 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Mai 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 848931 gehört dem Inhaber Salman Mahmood c/o Spice Village Saeed, Wilstrasse 100, 8600 Dübendorf CH. Der Inhaber Salman Mahmood hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Spice Village INDIAN FOOD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Spice Village INDIAN FOOD ((fig.)), eingetragen durch Salman Mahmood, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
