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Wortmarke aCake von aCake GmbH - Markeneintrag Nr. 848798


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.05.2026



Details zur Marke aCake

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04071/2026

Wortmarke

aCake

Eintrag ins Markenregister

19.05.2026

Hinterlegungs­datum

12.03.2026

Eintragsänderung

19.05.2026

Ablauf Schutzfrist

12.03.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 42

Inhaber

aCake GmbH
Chamerstrasse 172
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

9: Software; mobile Anwendungen (Apps) für Online-Marktplätze und den Handel mit Lebensmitteln und Backwaren.; 35: Online-Marktplätze für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; Werbung; Präsentation von Waren im Internet; Vermittlung zwischen Verkäufern und Käufern von Backwaren.; 42: Entwicklung von Software; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbaren Softwareplattformen; Vermietung von Software für den Handel mit und die Vermittlung von Backwaren (Software-as-a-Service, SaaS).;

Zusammenfassung zum Markeneintrag aCake

Markeneintragung: Die Markennummer 848798 gehört zu der Wortmarke «aCake» von aCake GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 848798 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Mai 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 848798 gehört dem Inhaber aCake GmbH Chamerstrasse 172, 6300 Zug CH. Der Inhaber aCake GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke aCake mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke aCake, eingetragen durch aCake GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.