Home  »  Meldung vom 18.05.2026  »  Marke VOLTA Kammermusik von Verein Volta Kammermusikfest

Wortmarke VOLTA Kammermusik von Verein Volta ... 848660


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.05.2026



Details zur Marke VOLTA Kammermusik

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

03262/2026

Wortmarke

VOLTA Kammermusik

Eintrag ins Markenregister

15.05.2026

Hinterlegungs­datum

23.02.2026

Eintragsänderung

15.05.2026

Ablauf Schutzfrist

23.02.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Verein Volta Kammermusikfest
22 Breisacherstrasse
4057 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

41: Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von Konzerten; Organisation und Durchführung von Musikfestivals; musikalische Darbietungen; Unterhaltungsdienstleistungen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag VOLTA Kammermusik

Markeneintragung: Die Markennummer 848660 gehört zu der Wortmarke «VOLTA Kammermusik» von Verein Volta Kammermusikfest. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 848660 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Mai 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 848660 gehört dem Inhaber Verein Volta Kammermusikfest 22 Breisacherstrasse, 4057 Basel CH. Der Inhaber Verein Volta Kammermusikfest hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke VOLTA Kammermusik mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VOLTA Kammermusik, eingetragen durch Verein Volta Kammermusikfest, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.