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Wortmarke Schötli von Ernst Brunner - Markeneintrag Nr. 848385


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.05.2026



Details zur Marke Schötli

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06833/2026

Wortmarke

Schötli

Eintrag ins Markenregister

11.05.2026

Hinterlegungs­datum

20.04.2026

Eintragsänderung

11.05.2026

Ablauf Schutzfrist

20.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 35

Inhaber

Ernst Brunner
Glattburg 559
9203 Niederwil SG CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

32: Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.; 33: Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.; 35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Schötli

Markeneintragung: Die Markennummer 848385 gehört zu der Wortmarke «Schötli» von Ernst Brunner. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 848385 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Mai 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 848385 gehört dem Inhaber Ernst Brunner Glattburg 559, 9203 Niederwil SG CH. Der Inhaber Ernst Brunner hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Schötli mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Schötli, eingetragen durch Ernst Brunner, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.