Home  »  Meldung vom 11.05.2026  »  Marke FINANZ1X1 FINANZTHEMEN EINFACH ERKLÄRT ((fig.)) von Robin Frommer

FINANZ1X1 FINANZTHEMEN EINFACH ERKLÄRT ((fig.)) (848316)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 848316

Details zur Marke FINANZ1X1 FINANZTHEMEN EINFACH ERKLÄRT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

14611/2025

Bildmarke

FINANZ1X1 FINANZTHEMEN EINFACH ERKLÄRT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.05.2026

Hinterlegungs­datum

30.09.2025

Ablauf Schutzfrist

30.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 41, 42

Inhaber

Robin Frommer
Postfach
8038 Zürich CH
 

Vertreter

Winzenried, Legal
Bälliz 52
3600 Thun CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag FINANZ1X1 FINANZTHEMEN EINFACH ERKLÄRT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 848316 gehört zu der Bildmarke «FINANZ1X1 FINANZTHEMEN EINFACH ERKLÄRT ((fig.))» von Robin Frommer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 848316 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. November 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 848316 gehört dem Inhaber Robin Frommer Postfach, 8038 Zürich CH. Robin Frommer wird vertreten durch Winzenried , Legal Bälliz 52, 3600 Thun CH.


Marke FINANZ1X1 FINANZTHEMEN EINFACH ERKLÄRT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FINANZ1X1 FINANZTHEMEN EINFACH ERKLÄRT ((fig.)), eingetragen durch Robin Frommer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.