Home  »  Meldung vom 04.05.2026  »  Marke jBLoader von ITSS - Information Technologies Solutions and Services Sàrl

Wortmarke jBLoader von ITSS - Information Technologies ... 847995


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Genf  GE (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke jBLoader

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06186/2026

Wortmarke

jBLoader

Eintrag ins Markenregister

01.05.2026

Hinterlegungs­datum

09.04.2026

Ablauf Schutzfrist

09.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 38, 42

Inhaber

ITSS - Information Technologies Solutions and Services Sàrl
Chemin du Pont-du-Centenaire 109
1228 Plan-Les-Ouates CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag jBLoader

Markeneintragung: Die Markennummer 847995 gehört zu der Wortmarke «jBLoader» von ITSS - Information Technologies Solutions and Services Sàrl. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 847995 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. November 1975 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 847995 gehört dem Inhaber ITSS - Information Technologies Solutions and Services Sàrl Chemin du Pont-du-Centenaire 109, 1228 Plan-Les-Ouates CH. Der Inhaber ITSS - Information Technologies Solutions and Services Sàrl hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke jBLoader mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke jBLoader, eingetragen durch ITSS - Information Technologies Solutions and Services Sàrl, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.