Home  »  Meldung vom 01.05.2026  »  Marke ETIM von Wei Braunberger

Wortmarke ETIM von Wei Braunberger - Markeneintrag Nr. 847967


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.04.2026



Details zur Marke ETIM

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04146/2026

Wortmarke

ETIM

Eintrag ins Markenregister

30.04.2026

Hinterlegungs­datum

09.03.2026

Eintragsänderung

30.04.2026

Ablauf Schutzfrist

09.03.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42, 44

Inhaber

Wei Braunberger
Seefeldstrasse 207
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

41: Ausbildung, Schulung,Unterricht.; 42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten.; 44: Gesundheitsberatung,Beratungsdienste in Bezug auf Gesundheit, Beratung im Bereich Gesundheit am Arbeitsplatz, Gesundheitspflege für Menschen,psychologische Beratung im Sport.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ETIM

Markeneintragung: Die Markennummer 847967 gehört zu der Wortmarke «ETIM» von Wei Braunberger. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 847967 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. April 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 847967 gehört dem Inhaber Wei Braunberger Seefeldstrasse 207, 8008 Zürich CH. Der Inhaber Wei Braunberger hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ETIM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ETIM, eingetragen durch Wei Braunberger, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.