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Bildmarke CASA ALBA ((fig.)) von Hausverein Lange Gasse 7-9 ... 847927


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.04.2026

Bildmarke 847927

Details zur Marke CASA ALBA ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06594/2026

Bildmarke

CASA ALBA ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.04.2026

Hinterlegungs­datum

15.04.2026

Eintragsänderung

30.04.2026

Ablauf Schutzfrist

15.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43, 44

Inhaber

Hausverein Lange Gasse 7-9
Lange Gasse 7
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

41: Erziehung; Ausbildung; kulturelle Aktivitäten.; 43: Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.; 44: Medizinische Dienstleistungen; Gesundheitspflege für Menschen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag CASA ALBA ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 847927 gehört zu der Bildmarke «CASA ALBA ((fig.))» von Hausverein Lange Gasse 7-9. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 847927 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. April 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 847927 gehört dem Inhaber Hausverein Lange Gasse 7-9 Lange Gasse 7, 4052 Basel CH. Der Inhaber Hausverein Lange Gasse 7-9 hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CASA ALBA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CASA ALBA ((fig.)), eingetragen durch Hausverein Lange Gasse 7-9, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.