Details zur Marke ODDZILLA
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch
Gesuch Nr.
03740/2026
Wortmarke
ODDZILLA
Eintrag ins Markenregister
28.04.2026
Hinterlegungsdatum
02.03.2026
Eintragsänderung
28.04.2026
Ablauf Schutzfrist
02.03.2036
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 41
Inhaber
Grabenstrasse 25
6340 Baar CH
Vertreter
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
9: Computerprogramme und Software in Bezug auf Gaming, Wetten, Poker und Spiele, insbesondere Glücksspiele, Kartenspiele, Geschicklichkeitsspiele, Casinospiele.; 41: Wett-, Glücksspiel- und Spieldienstleistungen sowie hierauf bezogene Informationsdienstleistungen; Bereitstellung von Informationen zu Sportveranstaltungen; Unterhaltungsdienstleistungen; Organisation und Durchführung von Wettbewerben; Bereitstellung von Spiel- und Wettdienstleistungen über globale Computernetzwerke, insbesondere über das Internet; Online Glücksspiel-, Gaming- und Wett-Dienstleistungen.;
Zusammenfassung zum Markeneintrag ODDZILLA
Markeneintragung: Die Markennummer 847861 gehört zu der Wortmarke «ODDZILLA» von Treforma AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 847861 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. April 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 847861 gehört dem Inhaber Treforma AG Grabenstrasse 25, 6340 Baar CH. Treforma AG wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.
Marke ODDZILLA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke ODDZILLA, eingetragen durch Treforma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)