Home  »  Meldung vom 29.04.2026  »  Marke MyoFasciale Dreiecks Arbeit von Barbara Graf Eckert

MyoFasciale Dreiecks Arbeit (847832)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke MyoFasciale Dreiecks Arbeit

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

03973/2026

Wortmarke

MyoFasciale Dreiecks Arbeit

Eintrag ins Markenregister

28.04.2026

Hinterlegungs­datum

05.03.2026

Ablauf Schutzfrist

05.03.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 44

Inhaber

Barbara Graf Eckert
Rappstrasse 21b
8408 Winterthur CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag MyoFasciale Dreiecks Arbeit

Markeneintragung: Die Markennummer 847832 gehört zu der Wortmarke «MyoFasciale Dreiecks Arbeit» von Barbara Graf Eckert. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 847832 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Oktober 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 847832 gehört dem Inhaber Barbara Graf Eckert Rappstrasse 21b, 8408 Winterthur CH. Barbara Graf Eckert wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke MyoFasciale Dreiecks Arbeit mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MyoFasciale Dreiecks Arbeit, eingetragen durch Barbara Graf Eckert, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.