Home  »  Meldung vom 28.04.2026  »  Marke VALEDA von Alcon Inc.

Wortmarke VALEDA von Alcon Inc. - Markeneintrag Nr. 847738


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Fribourg  FR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.04.2026



Details zur Marke VALEDA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06960/2026

Wortmarke

VALEDA

Eintrag ins Markenregister

27.04.2026

Hinterlegungs­datum

22.04.2026

Eintragsänderung

27.04.2026

Ablauf Schutzfrist

22.04.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Inhaber

Alcon Inc.
Rue Louis-d'Affry 6
1701 Fribourg CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

10: Medizinische und chirurgische Instrumente und Geräte für die Augenheilkunde; medizinische Geräte und Instrumente zur Anwendung bei der Low-Level-Lichttherapie zur Behandlung von Augenschäden und -erkrankungen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag VALEDA

Markeneintragung: Die Markennummer 847738 gehört zu der Wortmarke «VALEDA» von Alcon Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 847738 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. April 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 847738 gehört dem Inhaber Alcon Inc. Rue Louis-d'Affry 6, 1701 Fribourg CH. Alcon Inc. wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke VALEDA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VALEDA, eingetragen durch Alcon Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.