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Wortmarke sustbl von Stephan Parlow - Markeneintrag Nr. 847406


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.04.2026



Details zur Marke sustbl

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05143/2026

Wortmarke

sustbl

Eintrag ins Markenregister

21.04.2026

Hinterlegungs­datum

23.03.2026

Eintragsänderung

21.04.2026

Ablauf Schutzfrist

23.03.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 42

Inhaber

Stephan Parlow
St. Johanns-Ring 95
4056 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.; 42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag sustbl

Markeneintragung: Die Markennummer 847406 gehört zu der Wortmarke «sustbl» von Stephan Parlow. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 847406 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. April 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 847406 gehört dem Inhaber Stephan Parlow St. Johanns-Ring 95, 4056 Basel CH. Der Inhaber Stephan Parlow hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke sustbl mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke sustbl, eingetragen durch Stephan Parlow, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.