Details zur Marke LET'S GO MEXICO! ((fig.))
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch
Gesuch Nr.
02984/2026
Bildmarke
LET'S GO MEXICO! ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
16.04.2026
Hinterlegungsdatum
18.02.2026
Eintragsänderung
16.04.2026
Ablauf Schutzfrist
18.02.2036
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
25, 30, 35, 43
Inhaber
Büetigenstrasse 35
2557 Studen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.; 30: Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).; 35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.; 43: Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.;
Zusammenfassung zum Markeneintrag LET'S GO MEXICO! ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 847224 gehört zu der Bildmarke «LET'S GO MEXICO! ((fig.))» von Karan Singh. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 847224 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. April 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 847224 gehört dem Inhaber Karan Singh Büetigenstrasse 35, 2557 Studen CH. Der Inhaber Karan Singh hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke LET'S GO MEXICO! ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke LET'S GO MEXICO! ((fig.)), eingetragen durch Karan Singh, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
BE (Kanton Markeninhaber)
