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Wortmarke TwinWave von iMS GmbH - Markeneintrag Nr. 846963


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.04.2026



Details zur Marke TwinWave

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02624/2026

Wortmarke

TwinWave

Eintrag ins Markenregister

13.04.2026

Hinterlegungs­datum

13.02.2026

Eintragsänderung

13.04.2026

Ablauf Schutzfrist

13.02.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Inhaber

iMS GmbH
Riedstr. 63A
82327 Tutzing DE
 

Vertreter

Stephan Dittmar
Chemin de Chantemerle 1
1260 Nyon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

10: Laserlichtzeiger für medizinische Zwecke; Laser für zahnmedizinische Zwecke; Laser für veterinärmedizinische Zwecke; Laser für ophthalmische Zwecke; Laser für medizinische Zwecke; Laser für chirurgische Zwecke; zentrale Venenkatheter; medizinische Katheter; intravenöse Katheter; Herzkatheter; Ballonkatheter für die Angioplastie; Ballonkatheter; chirurgische Katheter; Harnröhrenkatheter.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag TwinWave

Markeneintragung: Die Markennummer 846963 gehört zu der Wortmarke «TwinWave» von iMS GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 846963 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. April 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 846963 gehört dem Inhaber iMS GmbH Riedstr. 63A, 82327 Tutzing DE. iMS GmbH wird vertreten durch Stephan Dittmar Chemin de Chantemerle 1, 1260 Nyon CH.


Marke TwinWave mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TwinWave, eingetragen durch iMS GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.