Home  »  Meldung vom 08.04.2026  »  Marke Mit Golfschwung blybsch jung! von Dr. Sibylle Verena Apollonia Studer

Mit Golfschwung blybsch jung! (846622)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.04.2026



Details zur Marke Mit Golfschwung blybsch jung!

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

12087/2025

Wortmarke

Mit Golfschwung blybsch jung!

Eintrag ins Markenregister

07.04.2026

Hinterlegungs­datum

20.08.2025

Eintragsänderung

07.04.2026

Ablauf Schutzfrist

20.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28

Inhaber

Dr. Sibylle Verena Apollonia Studer
Hochstrasse 79
8044 Zürich CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

28: Spiele, Spielwaren und Spielzeug.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Mit Golfschwung blybsch jung!

Markeneintragung: Die Markennummer 846622 gehört zu der Wortmarke «Mit Golfschwung blybsch jung!» von Dr. Sibylle Verena Apollonia Studer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 846622 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. April 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 846622 gehört dem Inhaber Dr. Sibylle Verena Apollonia Studer Hochstrasse 79, 8044 Zürich CH. Dr. Sibylle Verena Apollonia Studer wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke Mit Golfschwung blybsch jung! mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Mit Golfschwung blybsch jung!, eingetragen durch Dr. Sibylle Verena Apollonia Studer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.