Home  »  Meldung vom 01.04.2026  »  Marke ch.ch von Schweizerische Eidgenossenschaft,vertreten durch die Bundeskanzlei,

Wortmarke ch.ch von Schweizerische ... 846393


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke ch.ch

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

16664/2024

Wortmarke

ch.ch

Eintrag ins Markenregister

31.03.2026

Hinterlegungs­datum

05.02.2026

Ablauf Schutzfrist

05.02.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 41, 45

Inhaber

Schweizerische Eidgenossenschaft,vertreten durch die Bundeskanzlei,
Sektion Kommunikation, Bundeshaus West, Gurtengasse 5
3003 Bern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller & Partner
Münstergasse 38,
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag ch.ch

Markeneintragung: Die Markennummer 846393 gehört zu der Wortmarke «ch.ch» von Schweizerische Eidgenossenschaft,vertreten durch die Bundeskanzlei,. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 846393 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Dezember 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 846393 gehört dem Inhaber Schweizerische Eidgenossenschaft,vertreten durch die Bundeskanzlei, Sektion Kommunikation, Bundeshaus West, Gurtengasse 5, 3003 Bern CH. Schweizerische Eidgenossenschaft,vertreten durch die Bundeskanzlei, wird vertreten durch Troller Hitz Troller & Partner Münstergasse 38,, 3011 Bern CH.


Marke ch.ch mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ch.ch, eingetragen durch Schweizerische Eidgenossenschaft,vertreten durch die Bundeskanzlei,, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.