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Wortmarke Trusso von Second BidCo Holding AG - ... 846290


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.03.2026



Details zur Marke Trusso

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05225/2026

Wortmarke

Trusso

Eintrag ins Markenregister

30.03.2026

Hinterlegungs­datum

24.03.2026

Eintragsänderung

30.03.2026

Ablauf Schutzfrist

24.03.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Inhaber

Second BidCo Holding AG
Churerstrasse 135
8808 Pfäffikon SZ CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

35: Unternehmensberatung; Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.; 36: Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte; Treuhandienstleistungen; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Trusso

Markeneintragung: Die Markennummer 846290 gehört zu der Wortmarke «Trusso» von Second BidCo Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 846290 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 846290 gehört dem Inhaber Second BidCo Holding AG Churerstrasse 135, 8808 Pfäffikon SZ CH. Second BidCo Holding AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke Trusso mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Trusso, eingetragen durch Second BidCo Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.