Details zur Marke Angstfasten
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch
Gesuch Nr.
05042/2026
Wortmarke
Angstfasten
Eintrag ins Markenregister
27.03.2026
Hinterlegungsdatum
20.03.2026
Eintragsänderung
27.03.2026
Ablauf Schutzfrist
20.03.2036
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 41, 44
Inhaber
Clavadi 4
7464 Parsonz CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
16: Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke.; 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.; 44: Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.;
Zusammenfassung zum Markeneintrag Angstfasten
Markeneintragung: Die Markennummer 846195 gehört zu der Wortmarke «Angstfasten» von Tim Wild. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 846195 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 846195 gehört dem Inhaber Tim Wild Clavadi 4, 7464 Parsonz CH. Der Inhaber Tim Wild hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Angstfasten mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Angstfasten, eingetragen durch Tim Wild, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
GR (Kanton Markeninhaber)