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Wortmarke ERDKLANG von HUBER swiss musical instruments AG - ... 845760


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.03.2026



Details zur Marke ERDKLANG

Gesuch Nr.

00604/2026

Wortmarke

ERDKLANG

Eintrag ins Markenregister

18.03.2026

Hinterlegungs­datum

14.01.2026

Eintragsänderung

18.03.2026

Ablauf Schutzfrist

14.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

15, 37, 41

Inhaber

HUBER swiss musical instruments AG
Fachstrasse 21
8942 Oberrieden CH
 

Vertreter

Felber & Partner AG
Dufourstrasse 116
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

15: Musikinstrumente, Musikinstrumente aus Holz, Flöten, Blockflöten.; 37: Reparatur und Unterhalt von Musikinstrumenten, Musikinstrumenten aus Holz, Flöten, Blockflöten.; 41: Musikunterricht, Organisation und Durchführung von Konzerten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ERDKLANG

Markeneintragung: Die Markennummer 845760 gehört zu der Wortmarke «ERDKLANG» von HUBER swiss musical instruments AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 845760 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 845760 gehört dem Inhaber HUBER swiss musical instruments AG Fachstrasse 21, 8942 Oberrieden CH. HUBER swiss musical instruments AG wird vertreten durch Felber & Partner AG Dufourstrasse 116, 8008 Zürich CH.


Marke ERDKLANG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ERDKLANG, eingetragen durch HUBER swiss musical instruments AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.