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Wortmarke Belvitas von Martin Huber - Markeneintrag Nr. 845660


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.03.2026



Details zur Marke Belvitas

Gesuch Nr.

17348/2025

Wortmarke

Belvitas

Eintrag ins Markenregister

17.03.2026

Hinterlegungs­datum

16.11.2025

Eintragsänderung

17.03.2026

Ablauf Schutzfrist

16.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5, 31

Inhaber

Martin Huber
Mythenstrasse 16
5630 Muri CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

1: Diatomit für landwirtschaftliche Zwecke; Kieselgur; Bentonit; Düngemittel; Bodenverbesserungsmittel; Pflanzennährstoffe; Komposterde; Blumenerde.; 5: Mittel zur Schädlingsbekämpfung; Mittel zur Parasitenbekämpfung für Haustiere; Mittel zur Parasitenbekämpfung für Nutztiere; Spritzmittel für die Schädlingsbekämpfung.; 31: Futtermittelzusätze für Haustiere; Futtermittelzusätze für Nutztiere; mineralische Futtermittelzusätze für Nutztiere.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag Belvitas

Markeneintragung: Die Markennummer 845660 gehört zu der Wortmarke «Belvitas» von Martin Huber. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 845660 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 845660 gehört dem Inhaber Martin Huber Mythenstrasse 16, 5630 Muri CH. Der Inhaber Martin Huber hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Belvitas mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Belvitas, eingetragen durch Martin Huber, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.