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Wortmarke bluesteam von Rema AG - Markeneintrag Nr. 845543


Land des Markeninhabers: Liechtenstein  LI (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.03.2026



Details zur Marke bluesteam

Gesuch Nr.

03202/2026

Wortmarke

bluesteam

Eintrag ins Markenregister

16.03.2026

Hinterlegungs­datum

22.02.2026

Eintragsänderung

16.03.2026

Ablauf Schutzfrist

22.02.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 40

Inhaber

Rema AG
St. Martins-Ring 12
9492 Eschen LI
 

Vertreter

Reto Heeb
St. Martins-Ring 12
9492 Eschen LI

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte Handwerkzeuge; Brutapparate für Eier; Verkaufsautomaten.

Klasse 40

Materialbearbeitung; Recycling von Müll und Abfall; Luftreinigung und Wasserbehandlung; Druckereidienstleistungen; Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag bluesteam

Markeneintragung: Die Markennummer 845543 gehört zu der Wortmarke «bluesteam» von Rema AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 845543 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 845543 gehört dem Inhaber Rema AG St. Martins-Ring 12, 9492 Eschen LI. Rema AG wird vertreten durch Reto Heeb St. Martins-Ring 12, 9492 Eschen LI.


Marke bluesteam mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke bluesteam, eingetragen durch Rema AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.