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Wortmarke maiamor von maiamor - Markeneintrag Nr. 845536


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.03.2026



Details zur Marke maiamor

Gesuch Nr.

00105/2026

Wortmarke

maiamor

Eintrag ins Markenregister

16.03.2026

Hinterlegungs­datum

05.01.2026

Eintragsänderung

16.03.2026

Ablauf Schutzfrist

05.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 35, 39

Inhaber

maiamor
Könizstrasse 261
3097 Liebefeld CH
 

Vertreter

Enrico Damiani
Könizstrasse 261
3097 Liebefeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke und Bekleidungsaccessoires; Schuhwaren; Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Werbung, einschließlich Online-Werbung; Geschäftsführung; E-Commerce-Dienstleistungen, nämlich Vermittlung von Verträgen über die Anschaffung und Veräußerung von Waren; Bestellannahme und Lieferservice für elektronische Bestellsysteme sowie Bereitstellung von Informationen und Beratung in Bezug auf E-Commerce.

Klasse 39

Auslieferung von bestellten Waren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag maiamor

Markeneintragung: Die Markennummer 845536 gehört zu der Wortmarke «maiamor» von maiamor. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 845536 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 845536 gehört dem Inhaber maiamor Könizstrasse 261, 3097 Liebefeld CH. maiamor wird vertreten durch Enrico Damiani Könizstrasse 261, 3097 Liebefeld CH.


Marke maiamor mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke maiamor, eingetragen durch maiamor, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.