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Wortmarke ETHERA von Aquanta AG - Markeneintrag Nr. 845305


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.03.2026



Details zur Marke ETHERA

Gesuch Nr.

03611/2026

Wortmarke

ETHERA

Eintrag ins Markenregister

11.03.2026

Hinterlegungs­datum

27.02.2026

Eintragsänderung

11.03.2026

Ablauf Schutzfrist

27.02.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 30, 34

Inhaber

Aquanta AG
Industriestrasse 17
4410 Liestal CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Kosmetika; ätherische Cannabisöle, soweit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallend.

Klasse 5

Pharmazeutische Präparate enthaltend Cannabis; medizinische Öle; Cannabisextrakte für medizinische Zwecke.

Klasse 30

Konditorwaren; Bonbons; Tee enthaltend Cannabisextrakte, soweit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallend.

Klasse 34

Elektronische Zigaretten; Vaporisatoren für Raucher; Kartuschen für elektronische Zigaretten; Cannabisextrakte und -konzentrate für Raucher, soweit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallend.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ETHERA

Markeneintragung: Die Markennummer 845305 gehört zu der Wortmarke «ETHERA» von Aquanta AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 845305 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 845305 gehört dem Inhaber Aquanta AG Industriestrasse 17, 4410 Liestal CH. Der Inhaber Aquanta AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ETHERA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ETHERA, eingetragen durch Aquanta AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.