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Bildmarke 845120 von LANDERON SWISS MOVEMENTS GmbH


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.03.2026

Bildmarke 845120

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

00444/2026

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.03.2026

Hinterlegungs­datum

12.01.2026

Eintragsänderung

09.03.2026

Ablauf Schutzfrist

12.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 42

Inhaber

LANDERON SWISS MOVEMENTS GmbH
Junkholzweg 1
4303 Kaiseraugst CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 845120 gehört zu der Bildmarke «-» von LANDERON SWISS MOVEMENTS GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 845120 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 845120 gehört dem Inhaber LANDERON SWISS MOVEMENTS GmbH Junkholzweg 1, 4303 Kaiseraugst CH. Der Inhaber LANDERON SWISS MOVEMENTS GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch LANDERON SWISS MOVEMENTS GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.