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Wortmarke BEYONDER von BEYONDER AG - Markeneintrag Nr. 844861


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.03.2026



Details zur Marke BEYONDER

Gesuch Nr.

13868/2025

Wortmarke

BEYONDER

Eintrag ins Markenregister

03.03.2026

Hinterlegungs­datum

18.09.2025

Eintragsänderung

03.03.2026

Ablauf Schutzfrist

18.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 41, 42

Inhaber

BEYONDER AG
Wambisterstrasse 1a
5412 Gebenstorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computersoftwareprodukte.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BEYONDER

Markeneintragung: Die Markennummer 844861 gehört zu der Wortmarke «BEYONDER» von BEYONDER AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844861 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 844861 gehört dem Inhaber BEYONDER AG Wambisterstrasse 1a, 5412 Gebenstorf CH. Der Inhaber BEYONDER AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BEYONDER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEYONDER, eingetragen durch BEYONDER AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.