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Wortmarke anchorX von Debrunner Bewehrungstechnik AG - ... 844858


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.03.2026



Details zur Marke anchorX

Gesuch Nr.

00716/2026

Wortmarke

anchorX

Eintrag ins Markenregister

03.03.2026

Hinterlegungs­datum

15.01.2026

Eintragsänderung

03.03.2026

Ablauf Schutzfrist

15.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19

Inhaber

Debrunner Bewehrungstechnik AG
Raiffeisenplatz 2
9000 St. Gallen CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Baumaterialien aus Metall; Armierungen für Bauzwecke aus Metall; Metallarmierungen für Beton; Baubeschläge; Bauten aus Metall.

Klasse 19

Baumaterialien und Bauten nicht aus Metall; Armierungen für Bauzwecke, nicht aus Metall; Betonbauteile; Betonverschalungselemente, nicht aus Metall; Kragplattenanschlusselemente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag anchorX

Markeneintragung: Die Markennummer 844858 gehört zu der Wortmarke «anchorX» von Debrunner Bewehrungstechnik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844858 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 844858 gehört dem Inhaber Debrunner Bewehrungstechnik AG Raiffeisenplatz 2, 9000 St. Gallen CH. Debrunner Bewehrungstechnik AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke anchorX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke anchorX, eingetragen durch Debrunner Bewehrungstechnik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.