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Wortmarke Strawanza von Strawanza GmbH - Markeneintrag Nr. 844853


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.03.2026



Details zur Marke Strawanza

Gesuch Nr.

16227/2025

Wortmarke

Strawanza

Eintrag ins Markenregister

03.03.2026

Hinterlegungs­datum

28.10.2025

Eintragsänderung

03.03.2026

Ablauf Schutzfrist

28.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 35

Inhaber

Strawanza GmbH
Ringstraße 36
85247 Schwabhausen DE
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Strawanza

Markeneintragung: Die Markennummer 844853 gehört zu der Wortmarke «Strawanza» von Strawanza GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844853 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 844853 gehört dem Inhaber Strawanza GmbH Ringstraße 36, 85247 Schwabhausen DE. Strawanza GmbH wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke Strawanza mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Strawanza, eingetragen durch Strawanza GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.