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Wortmarke Syvaro von Schreinerei 6315 GmbH - Markeneintrag ... 844799


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.03.2026



Details zur Marke Syvaro

Gesuch Nr.

15998/2025

Wortmarke

Syvaro

Eintrag ins Markenregister

03.03.2026

Hinterlegungs­datum

23.10.2025

Eintragsänderung

03.03.2026

Ablauf Schutzfrist

23.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

20, 35, 37

Inhaber

Schreinerei 6315 GmbH
Gewerbezone 9
6315 Morgarten CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Behälter, nicht aus Metall, für Lagerung oder Transport; Knochen, Horn, Fischbein oder Perlmutter in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Muschelschalen; Meerschaum; Bernstein.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 37

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Syvaro

Markeneintragung: Die Markennummer 844799 gehört zu der Wortmarke «Syvaro» von Schreinerei 6315 GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844799 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 844799 gehört dem Inhaber Schreinerei 6315 GmbH Gewerbezone 9, 6315 Morgarten CH. Der Inhaber Schreinerei 6315 GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Syvaro mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Syvaro, eingetragen durch Schreinerei 6315 GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.