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Wortmarke La Maguana von Wellauer AG - Markeneintrag Nr. 844772


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.03.2026



Details zur Marke La Maguana

Gesuch Nr.

18884/2025

Wortmarke

La Maguana

Eintrag ins Markenregister

02.03.2026

Hinterlegungs­datum

11.12.2025

Eintragsänderung

02.03.2026

Ablauf Schutzfrist

11.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Inhaber

Wellauer AG
Thalerstrasse 67, Postfach
9424 Rheineck CH
 

Vertreter

DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München
Zweigniederlassung Zürich, Bahnhofplatz 1
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 34

Tabak und Tabakwaren, einschliesslich Tabakersatzstoffe; Zigarren; Raucherartikel; Zigarrenschneider; Zigarrenbohrer; Aschenbecher; Feuerzeuge für Raucher; Streichhölzer; Behälter für Raucherartikel, Humidore.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag La Maguana

Markeneintragung: Die Markennummer 844772 gehört zu der Wortmarke «La Maguana» von Wellauer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844772 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 844772 gehört dem Inhaber Wellauer AG Thalerstrasse 67, Postfach, 9424 Rheineck CH. Wellauer AG wird vertreten durch DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München Zweigniederlassung Zürich, Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich CH.


Marke La Maguana mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke La Maguana, eingetragen durch Wellauer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.