Home  »  Meldung vom 03.03.2026  »  Marke Citamar - Bitter di Mare von Benjamin Brunner

Citamar - Bitter di Mare (844695)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.03.2026



Details zur Marke Citamar - Bitter di Mare

Gesuch Nr.

16475/2025

Wortmarke

Citamar - Bitter di Mare

Eintrag ins Markenregister

02.03.2026

Hinterlegungs­datum

18.02.2025

Eintragsänderung

02.03.2026

Ablauf Schutzfrist

18.02.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 43

Inhaber

Benjamin Brunner
Nestweiherstrasse 6
9012 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Citamar - Bitter di Mare

Markeneintragung: Die Markennummer 844695 gehört zu der Wortmarke «Citamar - Bitter di Mare» von Benjamin Brunner. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844695 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. März 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 844695 gehört dem Inhaber Benjamin Brunner Nestweiherstrasse 6, 9012 St. Gallen CH. Der Inhaber Benjamin Brunner hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Citamar - Bitter di Mare mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Citamar - Bitter di Mare, eingetragen durch Benjamin Brunner, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.