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Bildmarke DogWalkr ((fig.)) von Andreas Wehrlin - ... 844650


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.02.2026

Bildmarke 844650

Details zur Marke DogWalkr ((fig.))

Gesuch Nr.

19618/2025

Bildmarke

DogWalkr ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.02.2026

Hinterlegungs­datum

20.12.2025

Eintragsänderung

27.02.2026

Ablauf Schutzfrist

20.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

Andreas Wehrlin
Grossächerstrasse 27
8104 Weiningen ZH CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Elektronische Datenbanken (Software); Apps (Software), nämlich Anwendungen für Smartphones, Tablet-PCs, E-Reader und sonstige mobile oder stationäre IT-Geräte (herunterladbar); Applikationssoftware für Mobiltelefone; Anwendungssoftware im Bereich mobiler Betriebssysteme (Mobile App); Anwendungssoftware für Mobiltelephone; Anwendungssoftware; Applikationssoftware.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DogWalkr ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 844650 gehört zu der Bildmarke «DogWalkr ((fig.))» von Andreas Wehrlin. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844650 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Februar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 844650 gehört dem Inhaber Andreas Wehrlin Grossächerstrasse 27, 8104 Weiningen ZH CH. Der Inhaber Andreas Wehrlin hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke DogWalkr ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DogWalkr ((fig.)), eingetragen durch Andreas Wehrlin, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.