Details zur Marke OptisanXTPro
Marken Nr.
Gesuch Nr.
00476/2026
Wortmarke
OptisanXTPro
Eintrag ins Markenregister
27.02.2026
Hinterlegungsdatum
12.01.2026
Eintragsänderung
27.02.2026
Ablauf Schutzfrist
12.01.2036
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 10, 11
Inhaber
Zugerstrasse 70
6340 Baar CH
Vertreter
Kirchenweg 8, Postfach
8034 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Geräte und Instrumente zur Messung elektromagnetischer Infrarot-Strahlung.
Klasse 10
Medizinische Geräte und Instrumente zur Verbesserung des Allgemeinbefindens unter Einsatz von elektromagnetischen Signalen und optischen Frequenzen, sowie zur Messung elektromagnetischer Infrarot-Strahlung für medizinische Zwecke und/oder zur Gesundheitsvorsorge.
Klasse 11
Geräte und Instrumente zur Verbesserung des Allgemeinbefindens, nämlich optische Geräte und Instrumente zur Erzeugung und Abgabe von sichtbarem Licht, UV-A- und nahinfraroter Strahlung für nicht-medizinische Anwendungen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag OptisanXTPro
Markeneintragung: Die Markennummer 844638 gehört zu der Wortmarke «OptisanXTPro» von Vitatec Products AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844638 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Februar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 844638 gehört dem Inhaber Vitatec Products AG Zugerstrasse 70, 6340 Baar CH. Vitatec Products AG wird vertreten durch RENTSCH PARTNER AG Kirchenweg 8, Postfach, 8034 Zürich CH.
Marke OptisanXTPro mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke OptisanXTPro, eingetragen durch Vitatec Products AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)