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Bildmarke OF GOODS ((fig.)) von Kaiserhaus Handelz AG - ... 844617


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.02.2026

Bildmarke 844617

Details zur Marke OF GOODS ((fig.))

Gesuch Nr.

03132/2026

Bildmarke

OF GOODS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.02.2026

Hinterlegungs­datum

20.02.2026

Eintragsänderung

26.02.2026

Ablauf Schutzfrist

20.02.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 4, 25, 35

Inhaber

Kaiserhaus Handelz AG
c/o Kitchener AG, Aarbergergasse 40
3011 Bern CH
 

Vertreter

P'INC. AG
Mühleweg 14
4900 Langenthal CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Zahnpasten, Waschsubstanzen für den Körper, Düfte für den Körper.

Klasse 4

Kerzen, nämlich Töpfe, Tontöpfe und Gläser gefüllt mit Wachs zu Beleuchtungszwecken.

Klasse 25

Bekleidung.

Klasse 35

Detailhandel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OF GOODS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 844617 gehört zu der Bildmarke «OF GOODS ((fig.))» von Kaiserhaus Handelz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844617 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Februar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 844617 gehört dem Inhaber Kaiserhaus Handelz AG c/o Kitchener AG, Aarbergergasse 40, 3011 Bern CH. Kaiserhaus Handelz AG wird vertreten durch P'INC. AG Mühleweg 14, 4900 Langenthal CH.


Marke OF GOODS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OF GOODS ((fig.)), eingetragen durch Kaiserhaus Handelz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.