Details zur Marke DJ DISCODEVIL
Marken Nr.
Gesuch Nr.
02375/2026
Wortmarke
DJ DISCODEVIL
Eintrag ins Markenregister
16.02.2026
Hinterlegungsdatum
10.02.2026
Eintragsänderung
16.02.2026
Ablauf Schutzfrist
10.02.2036
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 25, 41
Inhaber
Grienbachstrasse 4
6340 Baar CH
Vertreter
Case Postale 1767
1211 Genève 26 CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Bespielte Musikvideos; herunterladbare digitale Musik; herunterladbare Musikaufzeichnungen; herunterladbare Videoaufnahmen mit Musik; mit Musik vorbespielte Audiobänder; mit Musik bespielte Videobänder; Musikaufzeichnungen; Musikdateien zum Herunterladen; Musikvideoaufzeichnungen.
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 41
Bereitstellung von digitaler Musik (nicht herunterladbar) über das Internet; Darbietung von Musikaufführungen; Aufzeichnung von Musik; Komponieren von Musik; Musikproduktion; Live-Veranstaltungen von Musikbands; Produktion von Ton-, Musik- und Videoaufzeichnungen; Dienstleistungen von Diskjockeys.
Zusammenfassung zum Markeneintrag DJ DISCODEVIL
Markeneintragung: Die Markennummer 844042 gehört zu der Wortmarke «DJ DISCODEVIL» von Peter Heinz Pulver. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 844042 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Februar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 844042 gehört dem Inhaber Peter Heinz Pulver Grienbachstrasse 4, 6340 Baar CH. Peter Heinz Pulver wird vertreten durch PRINS Intellectual Property SA Case Postale 1767, 1211 Genève 26 CH.
Marke DJ DISCODEVIL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke DJ DISCODEVIL, eingetragen durch Peter Heinz Pulver, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)