Details zur Marke Babaloop
Marken Nr.
Gesuch Nr.
18011/2025
Wortmarke
Babaloop
Eintrag ins Markenregister
27.01.2026
Hinterlegungsdatum
26.11.2025
Eintragsänderung
27.01.2026
Ablauf Schutzfrist
26.11.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 38, 42, 45
Inhaber
Leigrubenstrasse 19
8805 Richterswil CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 38
Telekommunikationsdienstleistungen.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.
Klasse 45
Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum physischen Schutz von Sachgütern oder Personen; Dating-Dienstleistungen, Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet; Bestattungsdienste; Babysitting.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Babaloop
Markeneintragung: Die Markennummer 843038 gehört zu der Wortmarke «Babaloop» von Alba Trading GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 843038 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 843038 gehört dem Inhaber Alba Trading GmbH Leigrubenstrasse 19, 8805 Richterswil CH. Der Inhaber Alba Trading GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Babaloop mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Babaloop, eingetragen durch Alba Trading GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)