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Bildmarke 842983 von Christine Naas


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.01.2026

Bildmarke 842983

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

17688/2025

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.01.2026

Hinterlegungs­datum

21.11.2025

Eintragsänderung

27.01.2026

Ablauf Schutzfrist

21.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

Christine Naas
Röckrather Weg 8
41472 Neuss DE
 

Vertreter

Terhaag & Partner Rechtsanwälte
c/o Handelskammer Deutschland-Schweiz, Tödisstraße 60
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Mineral- und kohlensäurehaltige Wässer sowie andere alkoholfreie Getränke; teilweise gefrorene trinkfertige Erfrischungsgetränke [Slush-Drinks], Limonadensirupe, Sorbets [Getränke]; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; alkoholfreie Fruchtgetränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 842983 gehört zu der Bildmarke «-» von Christine Naas. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842983 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842983 gehört dem Inhaber Christine Naas Röckrather Weg 8, 41472 Neuss DE. Christine Naas wird vertreten durch Terhaag & Partner Rechtsanwälte c/o Handelskammer Deutschland-Schweiz, Tödisstraße 60, 8002 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Christine Naas, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.