Home  »  Meldung vom 27.01.2026  »  Marke ABG von Ammann Schweiz AG

Wortmarke ABG von Ammann Schweiz AG - Markeneintrag Nr. 842966


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.01.2026



Details zur Marke ABG

Gesuch Nr.

01060/2026

Wortmarke

ABG

Eintrag ins Markenregister

26.01.2026

Hinterlegungs­datum

21.01.2026

Eintragsänderung

26.01.2026

Ablauf Schutzfrist

21.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Inhaber

Ammann Schweiz AG
Eisenbahnstrasse 25
4900 Langenthal CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Strassenbaumaschinen, Strassenfertiger, Strassenwalzen, Vibrationswalzen und -platten, Verteiler für Strassenbaumaterialien, Planierraupen, Bodenverdichtungsgeräte, Erdräumgeräte und Teile der vorgenannten Waren.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ABG

Markeneintragung: Die Markennummer 842966 gehört zu der Wortmarke «ABG» von Ammann Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842966 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842966 gehört dem Inhaber Ammann Schweiz AG Eisenbahnstrasse 25, 4900 Langenthal CH. Ammann Schweiz AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke ABG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ABG, eingetragen durch Ammann Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.