Details zur Marke TAF by Solabs
Marken Nr.
Gesuch Nr.
14025/2025
Wortmarke
TAF by Solabs
Eintrag ins Markenregister
22.01.2026
Hinterlegungsdatum
16.01.2026
Eintragsänderung
22.01.2026
Ablauf Schutzfrist
16.01.2036
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
1, 9, 40
Inhaber
Höhenstrasse 8
8303 Bassersdorf CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Beschichtungen für Glas; Beschichtungen für optische Linsen, Windschutzscheiben oder Brillengläser; Beschichtungen gegen Beschlag.
Klasse 9
Brillen; Sonnenbrillen; Brillengläser; Sportbrillen, insbesondere Skibrillen und Schwimmbrillen; optische Apparate und Instrumente; optische Sensoren; Abstandssensoren; Einparksensoren für Fahrzeuge; elektronische Sensoren zur Messung der Sonnenstrahlung; Geschwindigkeitssensoren; Infrarotsensoren; fotographische Linsen; optische Linsen; Mikroskope.
Klasse 40
Behandlung und Beschichtung von Glasoberflächen; Beschichtung von optischen Linsen; technische Beratung zur Beschichtung von optischen Linsen oder Glasoberflächen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag TAF by Solabs
Markeneintragung: Die Markennummer 842795 gehört zu der Wortmarke «TAF by Solabs» von Solabs Nanotechnology GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842795 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 842795 gehört dem Inhaber Solabs Nanotechnology GmbH Höhenstrasse 8, 8303 Bassersdorf CH. Der Inhaber Solabs Nanotechnology GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke TAF by Solabs mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke TAF by Solabs, eingetragen durch Solabs Nanotechnology GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)