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Wortmarke Yaruma von Lukas Dämmer - Markeneintrag Nr. 842619


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.01.2026



Details zur Marke Yaruma

Gesuch Nr.

00530/2026

Wortmarke

Yaruma

Eintrag ins Markenregister

19.01.2026

Hinterlegungs­datum

13.01.2026

Eintragsänderung

19.01.2026

Ablauf Schutzfrist

13.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 30, 32

Inhaber

Lukas Dämmer
Zürcherstrasse 51b
8104 Weiningen CH
 

Vertreter

Markenregistrierung.ch GmbH
Neunbrunnenstrasse 50
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Kaugummi für kosmetische Zwecke.

Klasse 5

Kaugummi für medizinische Zwecke; Koffeinpräparate zur Stimulation.

Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Kaugummi.

Klasse 32

Alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken; Energydrinks.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Yaruma

Markeneintragung: Die Markennummer 842619 gehört zu der Wortmarke «Yaruma» von Lukas Dämmer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842619 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842619 gehört dem Inhaber Lukas Dämmer Zürcherstrasse 51b, 8104 Weiningen CH. Lukas Dämmer wird vertreten durch Markenregistrierung.ch GmbH Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich CH.


Marke Yaruma mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Yaruma, eingetragen durch Lukas Dämmer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.