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Wortmarke Well-livity von Miriam Bruderer - Markeneintrag ... 842556


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.01.2026



Details zur Marke Well-livity

Gesuch Nr.

17431/2025

Wortmarke

Well-livity

Eintrag ins Markenregister

16.01.2026

Hinterlegungs­datum

17.11.2025

Eintragsänderung

16.01.2026

Ablauf Schutzfrist

17.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 41, 44

Inhaber

Miriam Bruderer
Alpenstrasse 3
3653 Oberhofen am Thunersee CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Well-livity

Markeneintragung: Die Markennummer 842556 gehört zu der Wortmarke «Well-livity» von Miriam Bruderer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842556 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842556 gehört dem Inhaber Miriam Bruderer Alpenstrasse 3, 3653 Oberhofen am Thunersee CH. Der Inhaber Miriam Bruderer hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Well-livity mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Well-livity, eingetragen durch Miriam Bruderer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.