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Bildmarke nexflow ((fig.)) von Fabian Brown - Markeneintrag ... 842527


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.01.2026

Bildmarke 842527

Details zur Marke nexflow ((fig.))

Gesuch Nr.

00589/2026

Bildmarke

nexflow ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.01.2026

Hinterlegungs­datum

13.01.2026

Eintragsänderung

16.01.2026

Ablauf Schutzfrist

13.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

Fabian Brown
Hohlenweg 2
3072 Ostermundigen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag nexflow ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 842527 gehört zu der Bildmarke «nexflow ((fig.))» von Fabian Brown. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842527 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842527 gehört dem Inhaber Fabian Brown Hohlenweg 2, 3072 Ostermundigen CH. Der Inhaber Fabian Brown hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke nexflow ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke nexflow ((fig.)), eingetragen durch Fabian Brown, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.