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Bildmarke SMERALD ((fig.)) von Carere AG - Markeneintrag Nr. 842331


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.01.2026

Bildmarke 842331

Details zur Marke SMERALD ((fig.))

Gesuch Nr.

16315/2025

Bildmarke

SMERALD ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.01.2026

Hinterlegungs­datum

29.10.2025

Eintragsänderung

13.01.2026

Ablauf Schutzfrist

29.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 21, 35

Inhaber

Carere AG
Niederlenzer-Kirchweg 11
5600 Lenzburg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Schleifmittel, Poliermittel, Reinigungsmittel, Entfettungsmittel, Polituren und Pflegemittel für Metalle, Kunststoffe, Lacke und Fahrzeuge.

Klasse 21

Reinigungs- und Poliergeräte, Bürsten, Polierpads, Schwämme, Mikrofasertücher, Sprühflaschen, Dispenser und Zubehör für Fahrzeugpflege.

Klasse 35

Einzel- und Grosshandelsdienstleistungen, Onlinevertrieb und Marketing für Schleif-, Polier- und Pflegeprodukte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SMERALD ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 842331 gehört zu der Bildmarke «SMERALD ((fig.))» von Carere AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842331 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842331 gehört dem Inhaber Carere AG Niederlenzer-Kirchweg 11, 5600 Lenzburg CH. Der Inhaber Carere AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SMERALD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SMERALD ((fig.)), eingetragen durch Carere AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.