Home  »  Meldung vom 14.01.2026  »  Marke McSHAKER von McDonald's International Property Company, Ltd.

Wortmarke McSHAKER von McDonald's International Property ... 842321


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.01.2026



Details zur Marke McSHAKER

Gesuch Nr.

00341/2026

Wortmarke

McSHAKER

Eintrag ins Markenregister

13.01.2026

Hinterlegungs­datum

09.01.2026

Eintragsänderung

13.01.2026

Ablauf Schutzfrist

09.01.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

McDonald's International Property Company, Ltd.
110 N. Carpenter Street
60607 Chicago, Illinois US
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Gebratene Kartoffeln, einschliesslich Pommes Frites mit Garnierungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag McSHAKER

Markeneintragung: Die Markennummer 842321 gehört zu der Wortmarke «McSHAKER» von McDonald's International Property Company, Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 842321 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Januar 2026 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 842321 gehört dem Inhaber McDonald's International Property Company, Ltd. 110 N. Carpenter Street, 60607 Chicago, Illinois US. McDonald's International Property Company, Ltd. wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke McSHAKER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke McSHAKER, eingetragen durch McDonald's International Property Company, Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.